Kauf- und Lieferbedingungen

1. Gültigkeit

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle, auch künftige geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Firma United Engineering und deren Kunden. Abweichende Vereinbarungen sowie telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Bestehenden Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese Bedingungen werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird Für Software einiger Lieferanten gelten besondere Bedingungen, für deren Einhaltung der Besteller selbst verantwortlich ist. Insbesondere ist der Kunde beim Weiterverkauf an die Beachtung von Verkaufs- bzw. Ausfuhrverboten – auch nach ausländischem Recht – gebunden und trägt die sich aus derartigen Handelsbeschränkungen ergebenden Risiken eigenverantwortlich. Eine besondere Aufklärungspflicht der Firma United Engineering über nationale und internationale Handelsbeschränkungen besteht nicht.

2. Angebote

Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften seitens der Firma United Engineering dar. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für den Verkäufer nicht verbindlich.

3. Kaufverträge

Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Kunden grundsätzlich rechtskräftig und somit verbindlich. Auftragsstornierungen können nur mit Einverständnis der Firma United Engineering und unter Zahlung einer Stornogebühr erfolgen, die – vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche pauschal 30% des Kaufpreises beträgt. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.

4. Lieferungen

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bei Verlassen der Geschäftsräume der Firma United Engineering auf den Käufer über (Versendungskauf). Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt der Firma United Engineering vorbehalten. Die Lieferung ist durch den Käufer unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen. Warenrücksendungen, die nicht aufgrund begründeter Warenmängel erfolgen, sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Firma United Engineering und unter Anerkennung und Bezahlung einer Rücknahmepauschale möglich, die 30% des Kaufpreises – vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche beträgt. Die Rücksendung hat in Originalverpackung, mit Anlagen und unbeschädigt zu erfolgen. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so muss der Käufer eine Nachfrist von mindestens vierzehn Tage setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhersehbaren Hindernisse, die die Firma United Engineering trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann – gleich ob in ihrem Betrieb oder bei einem der Lieferanten eingetreten-, wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung befreien die Firma United Engineering für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Fall der Unmöglichkeit von der Lieferfrist. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so ist die Firma United Engineering berechtigt, von Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Leistungsverzuges oder der von der Firma United Engineering zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Sollte der Besteller die Annahme der bestellten bzw. in Auftrag gegebenen Waren rechtsgrundlos verweigern, oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im Annahmeverzug. Bei Transportschäden, Falschlieferungen und unvollständigem Lieferumfang ist die Firma United Engineering vom Käufer innerhalb von 5 Tagen zu benachrichtigen. Eine Falschlieferung, fehlerhafte Lieferung oder die Lieferung von defekten Produkten berechtigen den Besteller nicht zur Wandlung des Kaufvertrages.

5. Annahmeverzug

Der Kunde verpflichtet, die Lieferung abzunehmen, bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von zehn Tagen mit der Maßgabe setzen, dass nach dem ergebnislosen Ablauf der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Der Schadenersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn.

6. Rechnungen

Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware ohne Abzug in bar zu zahlen, falls nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% des Kaufpreises bzw. des Restkaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Zinssatzes zu berechnen.

7. Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Gefahr und das Transportrisiko übernimmt in jedem Fall der Käufer, auch wenn die Firma United Engineering ausnahmsweise die Versandkosten übernimmt. Falls nicht anders vereinbart, wird die Lieferung der Ware gegen eine geringe Gebühr (bei Postversand, Wertpaket) gegen Transportschäden versichert. Sendungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages. Bei Auslandssendungen wird eine pauschale Bearbeitung von 25,00 € zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer erhoben.

8. Mängelhaftung

Die Mängelhaftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aller hier nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche , gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer von der Firma United Engineering zumindest grob fahrlässig zu vertretenden Vertragsverletzung. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist insgesamt ausgeschlossen. Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen unverzüglich spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Englischsprachige Bedienungsanleitungen, Datenblätter und sonstige Produktanlagen stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Produkte beträgt mindestens 24 Monate, höchstens jedoch die evtl. längere Frist des Herstellers ab Auslieferung. Um eine Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, das defekte Teil und eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem/der das Gerät geliefert wurde, an die Firma United Engineering frei Haus einzusenden bzw. anzuliefern. Unfrei angelieferte Sendungen werden nicht angenommen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile unterliegen nur der Gewährleistung, wenn der Mangel oder Schaden nicht auf unsachgemäße Handhabung, Verbrauch oder Verschleiß zurückzuführen ist. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung von Geräten Sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass die Gewährleistungsfrist außer Kraft tritt. Die Firma United Engineering behält sich vor, im Gewährleistungsfall Nachbesserung, Preisminderung oder Ersatzlieferung nach freiem Ermessen vorzunehmen. Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) ist nur nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen an einem Mangel möglich. Die Haftung im Rahmen der Garantie oder im Rahmen der Übernahmegarantie beschränkt sich der Höhe nach auf jedem Fall nur auf den Kaufpreis der fehlerhaften Artikel unter Ausschluss jeglicher Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus der Benutzung des gelieferten Artikels entstanden sein könnten. Bei Geschäften mit Endverbrauchern wird die Haftung für Schäden und Folgeschäden max. auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen der Firma United Engineering auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reparatur für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen. Auf Reparaturen wird keine Garantie gewährt. Reparaturen sind bar bei Rücklieferung zahlbar. Reparaturzeiten führen nicht zur Verlängerung von Garantiezeiten Kostenvoranschläge werden nur bei besonderer Beauftragung von Reparatur ausgestellt. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet. Stellt sich heraus, dass der vom Käufer behauptete Gewährleistungsmangel nicht vorliegt oder auf einem vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstand, insbesondere unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer beruht, so erhält die Firma United Engineering einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 50,00 € vorbehaltlich weitergehender Ersatzansprüche.

§10 Dienstleistungen

In den angegebenen Preisen ist keine kostenlose Einarbeitung, Installation und Einführung gelieferter Hard- und Software enthalten. Einarbeitung und Installation muss zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird nach Aufwand berechnet. Soweit es sich bei den gelieferten Produkten um Neugeräte handelt, wird möglichst und soweit verfügbar eine deutsche oder englische Dokumentation des Herstellers beigelegt. Für die Richtigkeit dieser Dokumentation kann seitens der Firma United Engineering keine Haftung übernommen werden. Sollte der Hersteller keine oder nur eine englischsprachige Dokumentation zur Verfügung stellen, bzw. mitliefern, besteht gegenüber kein Anspruch auf die Lieferung einer weiteren deutschsprachigen Dokumentation.

11. Software

Durch die Zahlung des Auftragswertes für die aufgeführten Programme erhält der Auftraggeber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software für die Nutzung auf einer Anlage. Dies gilt für vom Auftragnehmer entwickelte und angepasste Programme und für Programme, die vom Auftragnehmer vermittelt oder gehandelt werden. Der Auftragnehmer und/oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Programmen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler hat. Sollte ein Programm fehlerhaft sein, so kann der Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten kostenfreie Ersatzlieferungen verlangen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten. Sofern zu den Programmen Beschreibungen geliefert werden, sind die Programme grundsätzlich brauchbar im Sinne der Beschreibung. Es wird keine Gewähr oder Haftung dafür übernommen, dass die Programme fehlerfrei arbeiten, insbesondere, dass die Programme den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Auftraggeber. Für Programme und Programmteile, die für den Auftraggeber individuell entwickelt werden, gilt die vereinbarte Programmspezifikation und Abnahmeprozedur. Unterbleiben diese Spezifikation und Prozedur, so bemüht sich der Auftragnehmer nach besten Willen und Gewissen, das Programm im Sinne des Auftraggebers zu entwickeln und/oder anzupassen. Die Abnahme gilt in diesem Fall als durch die Lieferung erfolgt. Änderungswünsche des Auftraggebers werden, soweit dies nach dem Stand der Technik überhaupt möglich ist, in angemessener Zeit und gegen gesonderte Berechnung berücksichtigt. Die auftragsgemäße Abänderung eines Programms kann die Lauffähigkeit von anderen Programmen beeinflussen. Der Auftragnehmer trägt das Risiko von diesen Abänderungen. Hard- und softwaretechnische Arbeiten werden – soweit vereinbart- mit größter Sorgfalt vorgenommen Sollten dennoch Fehler unterlaufen, die insbesondere Zerstörung weiterer Hardwareteile, Zerstörung einzelner Programmteile oder Datenverlust zur Folge haben, so kann eine Haftung hierfür seitens der Firma United Engineering nicht übernommen werden. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verzichtet weiterhin auf jegliche Mangel-, Mangelfolge- und Schadenersatzansprüche. Der Verkäufer haftet nicht für unerkannt gebliebene Computerviren. Die Haftung wird im übrigen auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen der Firma United Engineering erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Firma United Engineering die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden zusteht. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferten, noch nicht in unserem Eigentum stehender Ware gilt als im Auftrag der Firma United Engineering erfolgt, ohne dass dafür der Firma United Engineering Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorge unentgeltlich für die Firma United Engineering. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbots mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt. Weiter ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen aus von der Firma United Engineering gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt der Firma United Engineering  anzuzeigen. Eigentumsvorbehalt der Firma United Engineering (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlischt auch dann nicht, wenn von der Firma United Engineering stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware noch nicht bei der Firma United Engineering bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Beeinträchtigungen der Rechte der Firma United Engineering, insbesondere Pfändungen muss der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung auf seine Kosten zu übergeben, aus der hervorgeht, dass Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen tritt der Kunde sämtliche Ansprüche mit allen Nebenpflichten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen seitens der von Firma United Engineering gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von der Firma United Engineering gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware. Übersteigt der Wert der gegebenen Abtretungen und Sicherungen die Forderungen um mehr als 20%, so verpflichten sich die Firma United Engineering auf Verlangen des Kunden, insoweit nach Wahl der Firma United Engineering entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Arbeitnehmer bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung der Rechte der Firma United Engineering gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch ist die Firma United Engineering berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für die Firma United Engineering einzuziehen, jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht gegenüber der Firma United Engineering vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch die Firma United Engineering widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich abzuführen, Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertungen, insbesondere der Einbau in nicht von der Firma United Engineering gelieferte Geräte. Sollte der Abnehmer mit seinem Kunden ein Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderung vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von der Firma United Engineering gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung aller bestehenden Forderungen der Firma United Engineering ab.

13. Gerichtstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist Münster in Westfalen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, oder ihren Sitz im Ausland haben ist ausdrücklich Münster in Westfalen vereinbart. Münster in Westfalen ist ferner ausdrücklich als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss verlegt. Für alle Verträge gilt deutsches Recht.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Die unwirksamen Punkte werden durch die jeweiligen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ersetzt.